Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bildungszentrum des Bayerischen Roten Kreuzes, K.d.ö.R, Kreisverband Bayreuth, welche bei einer Beauftragung einer Bildungsmaßnahme fester Bestandteil und damit verbindlich werden.

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Erst-helfern (betriebliche Ersthelfer und Privat-personen) und betreffen die Geschäfts-beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Auftraggeber ist die jeweils anmeldende Firma, vertreten durch einen entsprechend berechtigten Mitarbeiter, oder die anmeldende Privat-person. Auftragnehmer ist das Bildungs-zentrum des BRK Kreisverband Bayreuth.

  1. Anmeldung und Vertragsdurchführung

2.1. Der Auftraggeber stellt dem Bildungs-zentrum diejenigen Daten und In-formationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Er-bringung der Leistung des Bildungs-zentrums nötig sind. Das Bildungszentrum verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen.

2.2. Die Anmeldung des Auftraggebers erfolgt schriftlich oder mündlich. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmelde-bestätigung per E-Mail oder SMS zu Stande.

2.3. Das Bildungszentrum ist berechtigt, die Durchführung der Bildungsmaßnahme abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Bildungszentrums die Seminarraumausstattung oder andere Gegebenheiten die erfolgreiche Durch-führung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten oder Nichterreichen einer Mindestteil-nehmerzahl.

2.4. Bei einer Absage der Bildungs-maßnahme durch das Bildungszentrum erstattet dieses keinerlei Kosten wie evtl. Fahrtkosten, etc.

2.5. Die zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer reservierten Termine für die Durchführung von geschlossenen Bildungsmaßnahmen haben eine Options-frist von 10 Tagen, beginnend mit dem Tag der Vereinbarung. Nach diesem Zeit-raum verfällt die Reservierung und die Termine werden unverzüglich freige-geben.

  1. Rücktrittsregelung und Ausfall

3.1. Sie können Ihre Kursteilnahme bis 10 Tage vor Durchführung der Bildungs-maßnahme kostenfrei stornieren, danach sind wir leider gezwungen die Kurs-teilnehmergebühr mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.brk-bayreuth.de/bildungszentrum) in Rech-nung zu stellen. Dies gilt nicht wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer in gleicher Anzahl für die jeweilige Bildungs-maßnahme anmeldet, bzw. der Lehr-gangsplatz durch den Auftragnehmer anderweitig belegt werden kann. Hierzu ist der Auftragnehmer in der Nachweispflicht.

3.2. Stornierungskosten:

9 – 5 Tage vor Seminarbeginn 10,00 €

4 – 1 Tage vor Seminarbeginn 20,00 €

Bei nicht erscheinen oder Abmeldung am Seminartag, wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.

3.3. Zusatzleistungen bei Exklusivterminen.

Exklusivtermine können ausschließlich mit der maximalen Teilnehmerzahl von 20 gebucht werden. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl führen wir das Seminar wunschgemäß durch. Hierbei stellen wir Ihnen die Differenz zu den tatsächlich anwesenden Teilnehmern, mit dem jeweils gültigen Abrechnungssatz der Berufs-genossenschaft in Rechnung.

3.4. Zusatzleistung ,,Inhouseschulung“.

Bei der Option ,,Inhouseschulung“ fallen zuzüglich 175,00 € Aufwandspauschale an. Dies gilt nicht für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Schulen.

  1. Abrechnung der Teilnehmer / Kosten

4.1. Der Auftragnehmer rechnet die Teilnahme der betrieblichen Ersthelfer direkt mit dem jeweils zuständigen Übernehmenden (Berufsgenossenschaft) des Auftraggebers ab.

4.2. Sollte der Auftraggeber bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Durchführung der Bildungsmaßnahme eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung, welche der Auftraggeber direkt bei der KUVB anfordert und dem Auftragnehmer zu-sendet.

4.3. Sollte der Auftraggeber bei der Be-rufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert sein, so benötigt der Auftragnehmer vor der Kursdurchführung das BG-Teilnehmer-formular im Original. Weiterhin wird das vom Auftraggeber ausgefüllte Anmelde-formular (Original, keine Kopie) zur Ersthelferausbildung mit folgenden Angaben benötigt:

  • zuständiger Unfallversicherungsträger
  • Mitgliedsnummer des Unter-nehmens

4.4. Der Auftraggeber reicht das voll-ständig ausgefüllte Formular bis spätestens zum Beginn der Bildungs-maßnahme im Original bei dem Auftrag-nehmer, zur Abrechnung mit dem Über-nehmenden ein. Im Falle von Kosten-übernahmeerklärungen, die nicht bis spätestens 10 Tage nach Durchführung der Bildungsmaßnahme beim Auftrag-nehmer vorliegen, erfolgt die Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die ent-standenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht mehr möglich.

4.5. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Bei Privatpersonen rechnet der Auftragnehmer die Teilnahme direkt mit dem Auftraggeber bei Buchung über den Online-Bezahldienst Paypal, oder zu Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme als Barzahlung ab.  Die Teilnahmegebühr umfasst die Kosten der entsprechenden Unterrichtung und der unterrichtsbegleitenden Materialien.

4.6. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, es fällt keine Mehrwert-steuer an, da auf Grund gesetzlicher Regelungen die Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit ist.

  1. Nichterscheinen von Teilnehmern

5.1. Angemeldete Teilnehmer welche nicht an der Bildungsmaßnahme teilnehmen, werden unabhängig des Grundes der Nichtteilnahme mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz (www.brk-bayreuth.de/bildungszentrum)  in Rech-nung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Ersatzteilnehmer für den jeweiligen Kurs entsendet.

  1. Unterrichts- / Seminarzeiten

6.1. Falls nicht anders angegeben, finden die Schulungsveranstaltungen jeweils in der Zeit von 8:15 Uhr bis 16:15 Uhr statt. Mittagspause ist i. d. R. von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr, eine Pausenverpflegung ist nicht inkludiert, kann aber gegen Bezahlung in der hauseigenen MENSA angeboten werden.

  1. Schulungsort und Parkplätze

7.1. Alle Aus- und Fortbildungen werden grundsätzlich in den Räumen des Auftrag-nehmers durchgeführt.

7.2. Der Schulungsort ist, falls nicht anders vereinbart und aufgeführt, der BRK Kreisverband Bayreuth, Weiherstraße 19, 95448 Bayreuth. Öffentliche Parkflächen stehen rund um das Anwesen des Auftragnehmers zur Verfügung. Das Parken erfolgt durch die Teilnehmer auf eigene Gefahr.

  1. Hausrecht und Verhaltensregeln

8.1. Die Verhaltensregeln und die Haus-ordnung sind für alle Teilnehmer im Gebäude des Auftragnehmers bindend. Der Geschäftsführer des Auftragnehmers und seine Stellvertreter üben das Hausrecht aus.

  1. Haftung des Auftragnehmers

9.1. Das Bildungszentrum haftet gegen-über dem Auftraggeber auf Schadener-satz im Rahmen der gesetzlichen Vor-schriften nur nach Maßgabe der nach-folgenden Bestimmungen.

9.2. Das Bildungszentrum haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bildungszentrums be-ruhen, sowie für Schäden bei Nicht-einhaltung einer vom Bildungszentrum gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

9.3. Das Bildungszentrum haftet unter Be-grenzung auf Ersatz des vertrags-typischen, vorhersehbaren Schades für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel-mäßig vertrauen darf.

9.4. Das Bildungszentrum haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 25.000 € je Schadenfall.

9.5. Sonstige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungs-gesetzes bleiben unberührt.

  1. Räumliche und sachliche Voraus-setzungen (nur bei Inhouse-Schulungen)

10.1. Bei allen Seminaren, welche nach den Grundsätzen der Deutschen ge-setzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 304-001) durchgeführt werden, muss unter anderem in den Räum-lichkeiten des Auftraggebers ein „geeigneter Schulungsraum von min-destens 50 m2“ zur Verfügung stehen.

  1. Rechtsgrundlagen und Qualitätsanforderungen

11.1. Auftragnehmer und Auftraggeber stellen gleichermaßen die Einhaltung der Grundsätze der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, in der jeweils gültigen Fassung sicher.

11.2. Das Bildungszentrum wird die Bildungsmaßnahmen in qualifizierter pä-dagogischer und didaktischer Weise durchführen. Über die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme stellt das Bildungs-zentrum eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer der Bildungsmaßnahme vollumfänglich (insbesondere den praktischen Übungen) beiwohnte.

  1. Verbraucherschlichtung

12.1. Das Bayerische Rote Kreuz nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsver-fahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle gemäß Verbraucher-schlichtungsgesetz teil.

  1. Inkrafttreten

13.1. Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.02.2024 in Kraft.

Unser Lehrgangsangebot steht allen Interessierten offen, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Mit der Anmeldung zu einer Weiteroder Fortbildung erklären Sie sich mit den folgenden Regelungen einverstanden:

Anmeldung

Sie erfolgt online über unsere Website. Der Anmeldeschluss ist jeweils angegeben. Die Anmeldung ist verbindlich und wird über eine automatisch generierten E-Mail bestätigt.

Notwendige Bewerbungsunterlagen für berufsbegleitende Weiterbildungen

Folgende Unterlagen werden für die Weiterbildungen bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zwingend benötigt:

  • Lebenslauf
  • Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung (Urkunde der Regierung) sowie das Prüfungszeugnis der Schule
  • Freistellungs- und Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers
  • gilt nur für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und zur Praxisanleitung: Zeugnis des Arbeitgebers und dessen Bescheinigung über die Berufspraxis (sofern eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist)

Kosten

Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen.

In diesen Kosten sind umfasst:

  • der entsprechende Unterricht
  • die entsprechenden Unterrichts-materialien
  • kleiner Snack, Kaffee, Kaltgetränke (falls angegeben)

In diesen Kosten sind nicht umfasst:

  • etwaige Übernachtungskosten
  • etwaige zusätzliche Verpflegungskosten
  • etwaige Reisekosten

Rechnungsstellung / Fälligkeit der Lehrgangskosten

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Lehrgangs und kann als Gesamtbetrag oder in einer zu vereinbarenden Ratenzahlungen jeweils zum letzten Tag eines Monats beglichen werden.

Unterrichtszeiten

Falls nicht anders angegeben, finden die Fortund Weiterbildungen jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt, Mittagspause ist im Regelfall von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr.

Lehrgangsort und Parkplätze

Der Lehrgangsort ist, falls nicht anderes aufgeführt, das BRK Kompetenzzentrum, Weiherstraße 19, 95448 Bayreuth. Achtung: Es finden keine Veranstaltungen mehr am alten Standort Dr.-Franz-Straße statt. Ein öffentlicher Parkplatz steht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Inhouse-Schulungen werden auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt.

Lehrgangsbescheinigung

Die Teilnehmer der Weiterbildungen (Praxisanleiter, Gerontopsychiatrische Fachkraft, Pflegedienstleitung, Aufbaumodul Einrichtungsleitung und Rettungssanitäterlehrgang) erhalten bei Bestehen des Lehrgangs ein entsprechendes Zertifikat.

Die Teilnehmer der Fortbildungen und Inhouse-Schulungen erhalten am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebestätigung.

Außerordentliche Kündigungsgründe seitens des Dienstleisters

Der Dienstleister kann schriftlich ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn

  1. 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern pro Lehrgang nicht erreicht wurde. Im Falle des Rücktritts durch den Dienstleister werden alle bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Zahlungen an die betroffenen Teilnehmer unverzüglich zurückerstattet. Sämtliche betroffene Teilnehmer werden über den Rücktritt unverzüglich schriftlich informiert.
  2. der Teilnehmer mit der Zahlung der monatlichen Lehrgangsgebühr zum zweiten Male in Verzug gerät.

Frist der ordentlichen Kündigung / Rücktritt

Der Dienstleister kann unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Eine etwaige Stornierung durch die Teilnehmer oder die Einrichtung hat in der Schriftform zu erfolgen und wird durch den Dienstleister in der Schriftform bestätigt. Werden Teile der Leistungen durch den Teilnehmer nicht in vollem Umfang genutzt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückvergütung.

Ihre fristgerechte Anmeldung können Sie innerhalb von 7 Werktagen, beginnend mit dem Tag Ihrer Anmeldung, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile widerrufen.

Bei allen Bildungsmaßnahmen können Teilnehmer bis 28 Tage vor Bildungsmaßnahmenbeginn ihre Teilnahme kostenfrei absagen. Bei Abmeldung bis 21 Kalendertage vor der Bildungsmaßnahme werden 25 Prozent, bis 14 Kalendertage 50 Prozent und danach 100 Prozent der jeweiligen Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim BRK Kompetenzzentrum.

Außer bei modularen Bildungsmaßnahmen ist die Teilnahme übertragbar bzw. können jederzeit geeignete Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese über die gegebenenfalls bestehenden Teilnahmevoraussetzungen verfügen.

Bei Inhouse-Seminaren gelten ebenfalls die oben angebebenenRegelungen und Fristen.

Vorbehalt des Widerrufs des Vertragsabschlusses durch den Dienstleister

Der Dienstleister behält sich vor, den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen, wenn

  1. der Teilnehmer bei der Anmeldung falsche oder irreführende Angaben macht
  2. die notwendigen Bewerbungsunterlagen bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn dem Dienstleister nicht vorliegen.

Haftung des Dienstleisters

Der Dienstleister enthält sich jeglicher Haftung bzgl. Diebstahl, Verlust und / oder Beschädigung des privaten Eigentums der Teilnehmer innerhalb des Gebäudes, auf dem Gelände des Dienstleisters mit Ausnahme grob fahrlässiger und vorsätzlicher Pflichtverletzungen.

Hausrecht und Verhaltensregeln

Die Verhaltensregeln und die Hausordnung sind für alle Teilnehmer und Gäste bindend.

Die Leitungen des Bildungsund Kompetenzzentrums üben das Hausrecht aus.

Streitbeteiligungsverfahren

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung und die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind zertifiziert nach AZAV und durch die Arbeitsagentur förderbar.

Das BRK Kompetenzzentrum ist ein hierfür zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

(Zulassungsnummer: 348371 AZAV)