3-jährige Berufsausbildung
Den Beruf des Notfallsanitäters gibt es seit dem 1. Januar 2014. An diesem Tag ist das Notfallsanitätergesetz bundesweit in Kraft getreten. Er/Sie löst den/die bisherige(n) Rettungsassistenten*in ab und ist in der Ausbildung komplett neu strukturiert.
Mit dieser Berufsausbildung erlangst du die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Bereich der Notfallmedizin und ermöglicht dir im Rettungsdienst zu arbeiten. Weiterhin kannst du z.B. auch im Bereich der Notaufnahmen von Kliniken oder als Gemeinde-Notfallsanitäter in anderen Bundesländern tätig werden.