Förderung​/​​​​​​​Zertifizierung

Die BRK Schulen – Rettung sowie BRK Schulen – Pflege haben eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.

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Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III

Die Bundesagentur für Arbeit fördert ausgewählte Ausbildungsangebote. Diese sind mit einem Hinweis bei unseren Ausbildungsberufen gekennzeichnet und betreffen die Ausbildungen zum/zur Notfallsanitäter*in, Pflegefachmann/frau oder Pflegefachhilfe. Informieren Sie sich gerne dazu bei unserem Sekretariat oder den Schulleitungen!

 

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