Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in, Pflegefachmann/frau oder Pflegefachhilfe kann grundsätzlich über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die BRK Schulen – Rettung sowie BRK Schulen – Pflege haben eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.