Die BRK Schulen – Rettung sowie BRK Schulen – Pflege haben eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.
Die BRK Schulen – Rettung sowie BRK Schulen – Pflege haben eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Insofern können auch Bildungsgutscheine nach Sozialgesetzbuch III eingelöst werden.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert ausgewählte Ausbildungsangebote. Diese sind mit einem Hinweis bei unseren Ausbildungsberufen gekennzeichnet und betreffen die Ausbildungen zum/zur Notfallsanitäter*in, Pflegefachmann/frau oder Pflegefachhilfe. Informieren Sie sich gerne dazu bei unserem Sekretariat oder den Schulleitungen!